Allgemeines:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber, im Folgenden als Kunde bezeichnet, und der AuftragnehmerIn, im Folgenden Sprachdienstleisterin bezeichnet, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Das Leistungsangebot gegenüber dem Kunden umfasst das Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv), Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen. Soweit in den AGB von Übersetzungen die Rede ist, gilt das sinngemäß auch für die Dolmetschtätigkeit. Die Sprachdienstleisterin ist verpflichtet, alle ihr übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen, nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und unter Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses durchzuführen. Die Übersetzerin/ Dolmetscherin verpflichtet sich den Berufs- und Ehrenkodex nach den Vorgaben des österreichischen Gerichtsdolmetscherverbandes ÖVGD einzuhalten.
Der Kunde hat der Sprachdienstleisterin bereits bei der Anfrage mitzuteilen, welchen Umfang die Übersetzung hat, wofür die Übersetzung bestimmt ist und bis zu welchem Zeitpunkt sie benötigt wird. Der Kunde darf die Übersetzung nur zu diesem Zweck verwenden. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes liegt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Kunden. Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Erhält die Sprachdienstleisterin vom Kunden keine Fachterminologie, relevante Unterlagen, Informationen oder anderslautende Anweisungen, so wählt sie bei der Übersetzung eine allgemein übliche bzw. allgemein verständliche Standardsprache. Übersetzungen sind von der Sprachdienstleisterin in einfacher, dem Stand der Technik entsprechenden elektronischen Form zu liefern, auf CD oder in Druckform. Sofern der Kunde die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies der Sprachdienstleisterin vor Auftragserteilung mitteilen. Erfolgt die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, usw.) kann keine Garantie bzw. Haftung der Sprachdienstleisterin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Sprachdienstleisterin vorliegen. Im Falle einer Stornierung des Auftrags hat die Sprachdienstleisterin das Recht, dem Kunden die bereits entstandenen Kosten und Spesen in Rechnung zu stellen. Der Name der Sprachdienstleisterin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text ausschließlich von ihr übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der abgelieferten Übersetzung vorgenommen wurden bzw. werden. Für die formale Gestaltung gilt einvernehmlich die ÖNORM EN 15038, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Preise und Bestimmungen zur Rechnungslegung Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen der Sprachdienstleisterin, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilen- oder Wortanzahl). Dolmetschleistungen werden nach Stunden oder nach Vereinbarung pauschal abgerechnet, dazu kommen noch eventuelle Reisekosten und Diäten nach Maßgabe einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen (amtliches Kilometergeld, Reisekostenvergütung nach Dienstrecht, u.ä.). Notwendige Telefonkosten, soweit sie über ein durchschnittliches Maß hinausgehen, können nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet werden. Auslandstelefonate und Roaminggebühren im Auslandsdatenverkehr werden in jedem Fall gesondert in Rechnung gestellt. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde und Verbindlichkeit desselben ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Sprachdienstleisterin den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein angemessenes Honorar verrechnet; für Eil- und Wochenendarbeiten ist die Sprachdienstleisterin berechtigt einen entsprechenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.
Lieferung:
Die Frist für die Lieferung der Übersetzung ist integrativer Bestandteil der Auftragsbestätigung. Ist das Lieferdatum ein entscheidender Bestandteil des Auftrages so ist dies der Sprachdienstleisterin explizit mitzuteilen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei erteiltem Auftrag ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher, vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Informationen im erforderlichen und vereinbarten Umfang, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, des durch den Kunden verursachten Verzuges. Die mit der Lieferung bzw. Übermittlung der Übersetzung verbundenen Gefahren gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die vom Kunden der Sprachdienstleisterin zur Verfügung gestellten Unterlagen werden bis zur vollständigen Erfüllung des Rechtsgeschäftes durch den Kunden von der Sprachdienstleisterin verwahrt. Für den Fall der höheren Gewalt hat die Sprachdienstleisterin den Kunden bzw. der Kunde die Sprachdienstleisterin unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde der Sprachdienstleisterin jedoch bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen angemessen zu ersetzen. Mängel müssen vom Kunden in schriftlicher Form erläutert, begründet und nachgewiesen werden. Eine Haftung für indirekte Schäden (Mängelfolgeschäden), die wegen Mängeln oder Lieferverzug entstehen, wird ausgeschlossen. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Sprachdienstleisterin eine angemessene Frist zur Verbesserung ihrer Leistung einzuräumen. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisminderung. Wenn die Sprachdienstleisterin die angemessene Nachfrist jedoch ohne Mängelbehebung verstreichen lässt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Preisminderung verlangen. Bei irrelevanten Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Preisminderung. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teilbetrages der Gesamtrechnung; in diesem Fall verzichtet der Kunde auch auf die Möglichkeit einer Aufrechnung. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht keine Haftung für Mängel, wenn der Kunde in seinem Auftrag nicht ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn der Sprachdienstleisterin keine Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorenkorrektur) bis einschließlich der Endfassung des Textes. Ein entsprechender Kostenersatz für die Aufwendungen der Sprachdienstleisterin ist im Falle einer entsprechenden Benachrichtigung und der entsprechenden Vorlage von Korrekturfahnen zu leisten. Für die Übersetzung von schwer lesbaren bzw. unverständlichen Vorlagen wie z. B. Handschriften oder beschädigte Texte besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Fremdübersetzungen. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. entsprechend erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Sprachdienstleisterin keinerlei Haftung. In solchen Fällen ist der Kunde angehalten, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen in lateinischer Blockschrift zur Verfügung zu stellen. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach den Angaben des Ausgangstextes. Die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen muss ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Sprachdienstleisterin angefertigten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht. Für vom Kunden beigebrachte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Sprachdienstleisterin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Kunden zurück gegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.
Schadenersatz:
Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin sind, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen zwingend zum Tragen kommen, im Ausmaß des Rechnungsbetrages begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder Personen zu Schaden gekommen sind.
Eigentumsvorbehalt:
Alle dem Kunde überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Auftrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin. Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart – im Eigentum der Sprachdienstleisterin. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin im Eigentum des Kunden. Jegliche Art vom Kunden nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle, Kosten verursachende Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin und stehen unter dem Schutz der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung unterliegt der Zustimmung der Sprachdienstleisterin.
Urheberrecht:
Die Sprachdienstleisterin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Kunde berechtigt ist, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Kunde sichert mit Auftragserteilung ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Kunde den Verwendungszweck anzugeben. Der Kunde erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen konkreten Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Sprachdienstleisterin wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der Sprachdienstleisterin dem Verfahren bei, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
Zahlung:
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung bzw. nach Rechnungslegung und Maßgabe der Rechnung zu erfolgen. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung bzw. bei größeren Aufträgen, deren Erledigung einen längeren Zeitraum beansprucht, Teilzahlungen zu verlangen. Reklamationen von Rechnungen müssen der Sprachdienstleisterin innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum vorliegen. Falls der Sprachdienstleisterin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auslieferung des Textes keine Reklamation zugegangen ist, so gelten der Text und die Rechnung vom Kunden als genehmigt. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe als vereinbart. Bei Nichteinhaltung der zwischen Kunden und Sprachdienstleisterin vereinbarten Zahlungsbedingungen (einschließlich Akonto- und Teilzahlungen) ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Kunden keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Sprachdienstleisterin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Sollte ein Vertragsbestandteil unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Vertragsbedingung, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Schriftform:
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Sprachdienstleisterin bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. gehalten sind, übernimmt die Sprachdienstleisterin keinerlei Haftung. In solchen Fällen ist der Kunde angehalten, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen in lateinischer Blockschrift zur Verfügung zu stellen. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach den Angaben des Ausgangstextes. Die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen muss ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Sprachdienstleisterin angefertigten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht. Für vom Kunden beigebrachte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Sprachdienstleisterin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Kunden zurück gegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.
Schadenersatz:
Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin sind, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen zwingend zum Tragen kommen, im Ausmaß des Rechnungsbetrages begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder Personen zu Schaden gekommen sind.
Eigentumsvorbehalt:
Alle dem Kunde überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Auftrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin. Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart – im Eigentum der Sprachdienstleisterin. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin im Eigentum des Kunden. Jegliche Art vom Kunden nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle, Kosten verursachende Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin und stehen unter dem Schutz der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung unterliegt der Zustimmung der Sprachdienstleisterin.
Urheberrecht:
Die Sprachdienstleisterin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Kunde berechtigt ist, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Kunde sichert mit Auftragserteilung ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Kunde den Verwendungszweck anzugeben. Der Kunde erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen konkreten Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Sprachdienstleisterin wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der Sprachdienstleisterin dem Verfahren bei, so ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
Zahlung:
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung bzw. nach Rechnungslegung und Maßgabe der Rechnung zu erfolgen. Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung bzw. bei größeren Aufträgen, deren Erledigung einen längeren Zeitraum beansprucht, Teilzahlungen zu verlangen. Reklamationen von Rechnungen müssen der Sprachdienstleisterin innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum vorliegen. Falls der Sprachdienstleisterin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auslieferung des Textes keine Reklamation zugegangen ist, so gelten der Text und die Rechnung vom Kunden als genehmigt. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe als vereinbart. Bei Nichteinhaltung der zwischen Kunden und Sprachdienstleisterin vereinbarten Zahlungsbedingungen (einschließlich Akonto- und Teilzahlungen) ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Kunden keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Sprachdienstleisterin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Sollte ein Vertragsbestandteil unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Vertragsbedingung, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Schriftform:
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Sprachdienstleisterin bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.