Informationen

Honorargestaltung

 

Für alle amtlichen Leistungen treffen die Gebühren laut Gebührenanspruchsgesetz 1975 i. d. Fassung BGBl II 134/ 2007 vom 20-6-2007 zu.

Ansonsten werden

  • Dolmetschleistungen nach Stunden abgerechnet, die Honorarbasis bewegt sich hier von    € 80,00 bis € 150,00/ Stunde, für größere Aufträge sind auch Pauschalen vorgesehen. 
  • Übersetzungen nach Zeilen berechnet, der Basispreis beträgt € 1,10 bis € 1,70 € pro Normzeile (55 Anschläge ohne Leerzeichen).

Für Fachtexte mit hohem Spezialisierungsgrad, Eilaufträge und EDV-technisch aufwändige Formatierungen werden etwas höhere Honorarsätze verrechnet.

Nach Zusendung des zu übersetzenden Textes per Email kirchleitner.ingrid@gmail.com, auf CD-ROM, USB-Stick, Dropbox  oder per Post erhalten Sie auf Wunsch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

 

Die von den ÜbersetzerInnen einzuhaltenden ethischen Grundsätze garantieren auch die Einhaltung des Berufs-und Geschäftsgeheimnisses.